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Was macht ein gutes Leben aus? – Der Fähigkeitenansatz

Höre ich „Ein gutes Leben“ habe ich bestimmte Bilder vor meinem inneren Auge. Ich stelle fest, es sind Bilder vom Luxus. Meine Villa, meine Yacht, meine nächste Maledivenreise… Nicht, dass eine Yacht tatsächlich ein Wunsch von mir wäre. Aber das ist wohl das, was in den Industrienationen – stark von den Medien und unserem Umfeld geprägt – für ein „gutes Leben“ steht.

Menschen, u.a. im globalen Süden, aber nicht nur, haben mit hoher Wahrscheinlichkeit eine andere Vorstellungen von „einem guten Leben“. Eine gesicherte nächste Mahlzeit, ausreichend sauberes Trinkwasser, in Kriegsgebieten ist die Vorstellung mit großer Sicherheit noch einmal eine andere.

Was also ist ein gutes Leben?

Die Frage stellt sich im Rahmen beispielsweise des neuen UN-Nachhaltigkeitsberichts 2019, der die weltweit zunehmende soziale Ungleichheit, die zunehmende Vermüllung, das Fortschreiten des Artensterbens und der Klimakrise feststellt, immer deutlicher.  Auch neue Wirtschaftssysteme, wie u.a. die Gemeinwohl-Ökonomie, zielen auf ein gutes Leben für alle ab. Die Frage nach dem guten Leben/ der Lebensqualität ist auch Inhalt der Debatte im Rahmen der Wirtschaftsethik oder der Nachhaltigkeit (wer sollte wie viel bekommen? Worauf hat jeder einen legitimen Anspruch?)

Als eine Grundlage zur Definition eines guten Lebens eignen sich die 17 UN-Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals/ SDGs). Kein Hunger (SDG 2), weniger Ungleichheiten (SDG 10), Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3), ….  Sie geben konkrete Empfehlungen. Hauptsächlich decken sie die Grundbedürfnisse ab, manche aber auch die Voraussetzungen, um die Grundbedürfnisse überhaupt erfüllen zu können, wie beispielsweise bei  SDG 15 Leben an Land – die Menschheit braucht fruchtbare Böden, um die Ernährung (SDG 2) sicherzustellen.

Es handelt sich dabei um objektive Bedürfnisse, die der Lebenserhaltung dienen, keine subjektiven, individuellen Kultur- oder Luxusbedürfnisse oder eher Wünsche dieser Art.

„Ein gutes Leben“  setzt im Endeffekt aber mehr als die Erfüllung der Grundbedürfnisse voraus.

Ein gutes Leben – mehr als die Erfüllung der Grundbedürfnisse: Der Fähigkeitenansatz

Gemäß dem Fähigkeitenansatz/ Befähigungsansatz von Martha Nussbaum handelt es sich um insgesamt 10 Fähigkeiten/ Befähigungen, die den Menschen auszeichnen. „Der Fähigkeitenansatz/ Befähigungsansatz hat die Vorstellung vom menschlichem Wert oder der menschlichen Würde als Grundlage. Der  Ansatz strebt an, dass alle Menschen in die  Lage versetzt werden, wirklich menschlich zu leben und ist als möglicher Leitfaden für den Staat, um Verfassungsprinzipien festzulegen und die Lebensqualität zu bewerten, gedacht“, so Martha Nussbaum. Die Entwicklung erfolgte gemeinsam mit Amartya Sen.

„Keine der aufgeführten Befähigungen ist reduzierbar oder austauschbar. Die Punkte der Liste sind eigenständig, ist eine größere Menge von einem verfügbar, heißt das nicht, dass dann weniger eines anderen Punktes benötigt wird.“ Als besonders wichtig wird Soziale Zugehörigkeit und Praktische Vernunft hervorgehoben, „da sie alle anderen Punkte durchdringen und organisieren“. „Menschliche Fähigkeiten haben einen moralischen Anspruch auf deren Entfaltung“.

Der Fähigkeitenansatz/ Befähigungsansatz definiert folgende zentrale menschlichen Funktionsfähigkeiten:

Nussbaum, M. C. (2003). Frauen und Arbeit: der Fähigkeitenansatz. Zeitschrift für Wirtschafts- und Unternehmensethik, 4(1), 8-37. Nussbaum, Martha C. Veröffentlichungsversion. Verfügung gestellt in Kooperation mit Rainer Hampp Verlag)

  1. Leben: Fähig zu sein, bis zum Ende eines menschlichen Lebens normaler Länge zu leben; nicht vorzeitig zu sterben oder bevor das Leben so reduziert ist, dass es nicht mehr lebenswert ist.
  2. Körperliche Gesundheit: Fähig zu sein, eine gute Gesundheit zu haben, einschließlich der reproduktiven Gesundheit;7 angemessen ernährt zu sein; angemessene Unterkunft zu haben.
  3. Körperliche Unversehrtheit: Fähig zu sein, sich frei von einem Ort zum anderen zu bewegen; geschützt zu sein vor gewalttätigen Angriffen, sexuelle und häusliche Gewalt eingeschlossen; Möglichkeiten zu haben zu sexueller Befriedigung und zur Wahl in Fragen der Fortpflanzung.
  4. Wahrnehmung, Vorstellungskraft und Denkvermögen: Fähig zu sein, seine Sinne und seine Phantasie zu gebrauchen, zu denken und zu argumentieren – und diese Dinge auf eine ‚wirklich menschliche‘ Art und Weise zu tun, geschult und kultiviert durch eine angemessene Erziehung, eingeschlossen, aber keinesfalls beschränkt auf die Fähigkeit, lesen und schreiben zu können, sowie grundlegende mathematische und wissenschaftliche Kenntnisse. Fähig zu sein, Vorstellungskraft und Denkvermögen zum Erleben und Produzieren von religiösen, literarischen, musikalischen u.a. Werken und Ereignissen eigener Wahl einzusetzen. Fähig zu sein, seinen Verstand in einer Weise einzusetzen, die durch Garantien der politischen und künstlerischen Meinungsfreiheit und die Religionsfreiheit geschützt ist. Fähig zu sein, angenehme Erfahrungen zu machen und unnötigen Schmerz zu vermeiden.
  5. Gefühle: Fähig zu sein, Beziehungen zu anderen Personen und zu Dingen einzugehen; diejenigen zu lieben, die uns lieben und für uns sorgen, über ihre Abwesenheit traurig zu sein; ganz allgemein zu lieben, zu trauern, Sehnsucht, Dankbarkeit und gerechtfertigten Ärger zu verspüren. Und dass die emotionale Entwicklung nicht durch Angst und Schrecken verhindert wird. (Diese Fähigkeit zu unterstützen, bedeutet Formen menschlicher Gemeinschaft zu unterstützen, von denen gezeigt werden kann, dass sie entscheidend sind für die menschliche Entwicklung.)
  6. Praktische Vernunft: Fähig zu sein, eine Vorstellung des Guten zu entwickeln und sich auf kritische Überlegungen zur eigenen Lebensplanung einzulassen. (Dies umfasst den Schutz der Gewissensfreiheit.)
  7. Soziale Zugehörigkeit: (a) Fähig zu sein, mit anderen zusammenzuleben, an ihrem Leben Anteil zu nehmen, sich auf verschiedene Formen sozialer Interaktion einzulassen; fähig zu sein, sich in die Situation anderer hineinzudenken und mitzufühlen; die Fähigkeit zu Gerechtigkeit und Freundschaft zu haben. (Diese Fähigkeit zu schützen, bedeutet, Institutionen zu schützen, die solche Formen der sozialen Zugehörigkeit ermöglichen und fördern, und zudem die Versammlungs- und Redefreiheit zu schützen.) (b) Die sozialen Grundlagen der Selbstachtung und der Nicht-Demütigung zu haben; fähig zu sein, als ein würdevolles Wesen behandelt zu werden, dessen Wert mit dem anderer gleich ist. Dies umfasst den Schutz vor Diskriminierung aufgrund von Rasse, Geschlecht, sexueller Orientierung, Religion, Kaste, ethnischer Abstammung oder nationaler Herkunft.
  8. Andere Arten: Fähig zu sein, mit Rücksicht auf und in Beziehung zu Tieren, Pflanzen und der Natur zu leben.
  9. Spiel: Fähig zu sein, zu lachen, zu spielen und erholsame Tätigkeiten zu genießen.
  10. Gestaltung des eigenen Umfeldes: (a) Politisch: Fähig zu sein, an politischen Entscheidungen mitzuwirken, die das eigene Leben bestimmen; das Recht zu haben auf politische Partizipation, Schutz der freien Meinungsäußerung und der Gemeinschaft. (b) Materiell: Fähig zu sein, Eigentum zu besitzen (sowohl Grund und Boden als auch bewegliche Güter); das Recht zu haben, eine Beschäftigung auf gleicher Grundlage wie die anderen zu suchen; geschützt zu sein vor willkürlicher Durchsuchung und Gefangenennahme. Bei der Arbeit fähig zu sein, wie ein menschliches Wesen zu arbeiten, praktische Vernunft auszuüben und mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in einer Beziehung gegenseitiger Anerkennung zu stehen.

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M.E. ergänzenswert scheint mir  die Liste in Bezug auf 2 Punkte, wie die Befähigung zur Verantwortungsübernahme oder auch die Befähigung zur Konfliktbewältigung und zu einem friedlichen Miteinander / zu Frieden. Der Mensch kann ggfs. auch ohne Verantwortungsübernahme ein mehr oder weniger gutes Leben führen, ohne Frieden dagegen nicht.

Die Begriffe Verantwortung und Frieden stehen evtl. heute – im Kontext mit weltweiten Krisen, die uns immer näher rücken – mehr im Fokus als 2003, als Martha Nussbaum den Befähigeransatz entwickelt hat. Sie erhebt auch keinen Anspruch auf Vollständigkeit der Liste. Sie sei  quasi „modifizierbar“, je  nach Kultur, Religion, Gegebenheiten.


Monika Stoehr

Nachhaltigkeitsmanagement Darmstadt | Nachhaltigkeitsmanagement Rhein-Main | Nachhaltigkeitsmanagement Rhein-Neckar

November 2019


Mehr zum Veranstalter / zur Veranstaltung/ zur Quelle:

Leibniz-Institut für Sozialwissenschaften


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